Baugeld Definition


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Baugeld Definition

Wer den Kauf oder Bau einer Immobile finanzieren möchte, hat eine breite Palette verschiedener Möglichkeiten zur Auswahl. Ganz egal wie ein Kreditvertrag am Ende ausgestaltet wird, in der Regel dient die jeweilige Immobilie gleichzeitig als Sicherheit für den gewährten Kredit. Laut Gesetz werden sämtliche Fremdmittel, die zum Bau oder Kauf verwendet werden und für die eine grundpfandrechtliche Sicherheit gewährt wird, als Baugeld bezeichnet.

In den meisten Fällen sind davon so genannte Annuitätendarlehen oder Bauspardarlehen betroffen, auch Lebensversicherungsdarlehen können gegen einen Eintrag ins Grundbuch zur Immobilienfinanzierung vergeben werden. Die in der Praxis am meisten vorkommende Kreditart sind allerdings Annuitätendarlehen, da Bauherren in aller Regel noch keine großen Summen über ihren Bausparvertrag finanzieren können. Bei dieser Kreditform vergibt die Bank eine bestimmte Kreditsumme, die dann im Grundbuch eingetragen wird. Sollte der Kreditnehmer das Darlehen nicht mehr bedienen können, wird die Immobilie zwangsversteigert, der Erlös geht an die Bank und deckt im Idealfall die noch ausstehende Summe, darüber hinausgehende Beträge erhält der Kreditnehmer ausgezahlt.

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