Bereitstellungszins und Bereithaltungsprovision bei der Baufinanzierung


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Unter Bereitstellungszinsen(auch als Bereitstellungsprovision oder Bereithaltungszinsen bezeichnet) versteht man Zinsen, die von einem Kreditinstitut erhoben werden, wenn zwischen der vertraglich festgelegten Bereitstellung der Gelder und des tatsächlichen Abrufs ein größerer Zeitraum liegt. Die häufigsten Anwendungsgebiete sind mittel- und/oder langfristige Bankkredite zum Zweck der Immobilienfinanzierung. Da sie bei Verbraucherkrediten nicht als preisbestimmende Faktoren berücksichtig werden, fließen sie demzufolge auch nicht in den Effektivzinssatz ein.
Bei dem Bereitstellungszins gibt es zwei verschiedene Berechnungsmethoden und zwar den anrechenbaren und nicht anrechenbaren Bereitstellungszins. Der anrechenbare Bereitstellungszins wird nur von dem Kreditteil, der nicht in Anspruch genommen wurde, berechnet, wobei der nichtanrechenbare vom Gesamtkreditbetrag berechnet wird.
Die Zeitspanne, innerhalb der der Bereitstellungszins erhoben wird, ist von Kreditinstitut zu Kreditinstitut teilweise sehr unterschiedlich und kann sich von einem bis hin zu vierundzwanzig Monaten bewegen, wohingegen die Höhe der Zinsen generell bei 0,25% pro Monat (3% jährlich) liegt.
Sollte ein Teil des bereitgestellten Darlehens nicht benötigt werden, gibt es, vorausgesetzt das Kreditinstitut erklärt sich einverstanden, die Möglichkeit einer Herabsetzung des Kreditbetrags. In solchen Fällen ist allerdings eine Nichtabnahmeentschädigung für den nicht benötigten Teil des Darlehensbetrages zu bezahlen.

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