Wohn-Riester Definition und Funktionsweise im Vergleich


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Mit dem Wohn-Riester zum geförderten Eigenheim

Mit der Riester-Rente können vor allem Arbeitnehmer die Vorsorgelücke in ihrer Altersvorsorge schließen. Setzte die Riester-Rente ursprünglich auf verschiedene Formen von Rentensparplänen, ist die im Jahr 2008 vorgenommene Änderung der Riester-Rente nur konsequent. Denn seither kann auch Wohneigentum mit dem sogenannten Wohn-Riester gefördert werden. Doch wie funktioniert der Wohn-Riester?

Grob vereinfacht wird beim Wohnriester das Sparkonto einer Altersvorsorge durch eine Immobilie ersetzt. Wer in der Riester-Rente förderberechtigt ist, kann also den Kauf oder Bau einer Immobilie oder den Erwerb eines Dauernutzungsrechtes staatlich über einen Riester-Vertrag fördern lassen. Nicht gefördert werden Renovierungen bestehender Immobilien.

Der Sparer hat dabei die Wahl, ob er Geld aus einem bestehenden Vertrag entnimmt, um in eine selbst genutzte Immobilie zu investieren, oder ob er einen neuen Riester-Vertrag abschließt und die Förderung statt für Ansparleistungen für die Tilgung des Immobiliendarlehens verwendet. Von beiden Varianten können vor allem kinderreiche Familien oder Geringverdiener wegen der vergleichsweise höheren Förderung profitieren, was die Belastung durch das Immobiliendarlehen verringert.

Hier können Sie sich Informationsmaterial zum Wohnriester der “Alten Leipziger” zukommen lassen.

Für alle Varianten gilt, dass die geförderte Immobilie selbst genutzt werden muss. Zwar ist es möglich, beispielsweise wegen beruflicher Veränderungen vorübergehend in eine andere Stadt zu ziehen. Soll die staatliche Förderung allerdings erhalten bleiben, muss die Immobilie spätestens mit Erreichen der Auszahlungsphase wieder selbst genutzt werden. Zu beachten ist, dass auch der Wohn-Riester nachträglich besteuert wird. Dazu wird ein fiktives Wohnförderkonto angelegt, dessen Saldo zur Berechnung der Steuern herangezogen wird.

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